Rechnungsanfrage
Sie haben Fragen zu einer Rechnung?
Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenstellung von Antworten auf Fragen, die sehr häufig an uns gerichtet werden:
1) Warum erhalten Sie ohne persönliche Beauftragung die Rechnung eines Pathologen?
Die Beauftragung durch den einsendenden Arzt ist von Seiten des Gesetzgebers mit einer direkten Beauftragung durch den Patienten gleichgestellt. Nur dadurch ist eine weiterführende Diagnostik gewährleistet und eine zeitnahe Behandlung/Therapie im Sinne Ihrer Gesundheit möglich.
2) Ihre Versicherung übernimmt nur einen prozentualen Anteil der Rechnung?
Die Kürzung von Leistungen kann verschiedene Gründe haben, sie befreit den Patienten jedoch nicht pauschal von der Zahlungspflicht.Grundsätzlich also ist eine Rechnung zunächst vom Patienten zu begleichen. Diese Rechnung wird dann beim entsprechenden Kostenträger eingereicht (Versicherung, Beihilfestelle, Postbeamtenkasse, etc.) und der offene Rechnungsbetrag somit eingefordert.
Gerne können Sie unklare Einzelfälle mit unserer Rechnungsabteilung durchsprechen. Wir sind gerne bereit, Ihnen mit zusätzlichen Erklärungen und Begründungen Hilfestellung zu geben und -sofern möglich- eine Lösung mit Ihnen zu erarbeiten.
3) Sie erhalten eine Privatrechnung, obwohl Sie Kassenpatient sind?
Diverse Wahlleistungsvereinbarungen sind entsprechend auch mit dem Pathologen gültig. Vereinfacht ausgedrückt: wenn Sie im Krankenhaus Privatpatient sind, dann sind Sie auch für uns Privatpatient. Wenn Sie keine Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben oder eine individuelle Gesundheitsleistung (iGeL) beauftragt haben, dann ist die Rechnung möglicherweise das Resultat einer falschen Zuordnung. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte für eine Korrektur.
4) Sie haben eine Mahnung erhalten,
- ohne dass Ihnen eine Rechnung vorliegt?
- obwohl die Krankenversicherung die Kosten noch nicht erstattet hat?
Sollte unsere Rechnung bei Ihnen nicht angekommen sein, lassen wir Ihnen gerne eine Kopie zukommen. Diese wird von den Krankenversicherungen akzeptiert. Sollte Ihre Krankenversicherung für die Prüfung der Rechnung/Erstattung des Rechnungsbetrages länger brauchen, sodass der auf der Rechnung angegebene Zahlungszeitraum überschritten wird; werden wir Ihnen diesen gerne verlängern. Nehmen Sie vor Ablauf des Zahlungsziels Kontakt zu uns auf, damit vermeiden Sie eine Zahlungserinnerung und weitere unnötige Kosten.
Sie haben weitere offene Fragen, die im Rahmen dieser Zusammenstellung nicht beantwortet werden konnten? Gerne klären wir diese in einem persönlichen Gespräch oder per Fax 0261/94777-20.
Bitte habe Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht Auskünfte zu Befunden und Rechnungen nicht am Telefon, sondern nur auf schriftliche Anfrage geben können.